Die Zulassung von beliebigen Fahrzeug ist in Deutschland grundlegend möglich, sofern hierzu die Auflagen / Vorgaben nach deutschem Gesetz und StVZO erfüllt werden.
Nach Absprache und Möglichkeit wird jedes Fahrzeug * zulassungsfertig – inkl. gültiger TÜV Vollabnahme nach §21 ausgeliefert.
Wir vermitteln dementsprechend:
- sämtliche erforderlichen Umbauten, wie z.B. Scheinwerfer, Rückleuchten / Nebelschlussleuchte
- Abgasgutachten
- Datenblätter
- Ausnahmegenehmigungen
- erforderliche Reparaturen
- ggf. Sondereintragungen für Zubehörteile im Rahmen der Vollabnahme nach §21 (Möglichkeiten sind im Vorfeld abzusprechen)
* jedes Fahrzeug welches den gültigen Bestimmungen entspricht. “Extremumbauten” oder verkehrsunsichere Fahrzeuge bestehen die TÜV Vollabnahme nicht.