Die Zulassung von beliebigen Fahrzeug ist in Deutschland grundlegend möglich, sofern hierzu die Auflagen / Vorgaben nach deutschem Gesetz und StVZO erfüllt werden.

Nach Absprache und Möglichkeit wird jedes Fahrzeug * zulassungsfertig – inkl. gültiger TÜV Vollabnahme nach §21 ausgeliefert.

Wir vermitteln dementsprechend:

  • sämtliche erforderlichen Umbauten, wie z.B. Scheinwerfer, Rückleuchten / Nebelschlussleuchte
  • Abgasgutachten
  • Datenblätter
  • Ausnahmegenehmigungen
  • erforderliche Reparaturen
  • ggf. Sondereintragungen für Zubehörteile im Rahmen der Vollabnahme nach §21 (Möglichkeiten sind im Vorfeld abzusprechen)

* jedes Fahrzeug welches den gültigen Bestimmungen entspricht. “Extremumbauten” oder verkehrsunsichere Fahrzeuge bestehen die TÜV Vollabnahme nicht.